

Löschmitteleinheiten (LE) sind wichtige Planungseinheiten für die aktive Brandverhütung.
Bei der Ermittlung der benötigten Anzahl von Feuerlöschern stößt man zwangsläufig auf Angaben
welche sich nicht sofort erschließen. Hier eine kleine Erläuterung zu den Löschmitteleinheiten (LE)
und deren Anwendung bei der Ermittlung des Bedarfes an Feuerlöscheinrichtungen.
Die Löschmitteleinheiten (LE) sind eine Hilfsgröße. Sie dienen der Vergleichbarkeit unterschiedlicher
Feuerlöscher, bezogen auf ihre Leistungsfähigkeit und hinsichtlich ihres Löschvermögens.
Es werden also nicht mehr die Feuerlöscher in Größe und Bauart herangezogen um den Feuerlöscherbedarf
zu ermitteln, sondern die Kenngröße „Löschmitteleinheit“.
Unterschieden wird nur noch in den Brandklassen (Hinweis im Artikel „Brandklassen“).
Die Herangehensweise um den Bedarf an Feuerlöscher zu ermitteln beinhaltet die Umsetzung nachfolgender Punkte:
Festlegung der Brandklassen
mittels Gefährdungsbeurteilung Ermittlung der Brandgefährdung
Löschmitteleinheiten (LE) bezogen auf Grundfläche ermitteln
Anzahl der notwendigen Feuerlöcher definieren
Gegebenenfalls Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen
In den ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) werden Parameter benannt welche die Ermittlung der benötigten Feuerlöscheinrichtungen ermöglichen