sanitäter

Sanitätsdienst bei jeder Veranstaltung?

Bereitstellung von Sanitätern, Rettungswagen, Ersthelfern (im weiteren Text MGP genannt)

Die Ermittlung des Bedarfes an medizinisch geschulten Personal bei Veranstaltungen ist notwendig, aber auch nicht ganz so einfach. Von daher nachfolgend eine Orientierung welche hilft den Bedarf zu ermitteln.

Bevor mit der Planung des MGP, bezogen auf die Art der Veranstaltung als auch der zu erwartenden Gästezahl, begonnen wird muss man sich bewusst werden, dass bei der Anwesenheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Anwesenheit von Ersthelfern notwendig ist § 10 ArbSchG. Die Anzahl und deren Ausbildungsgrad sind abhängig vom bestehenden Gefährdungspotential der Arbeitssituation.

Was nun die Planung der MGP in Bezug auf die Veranstaltung anbelangt, gibt es keine Vorschriften welchen dem Veranstalter eine definierte Anzahl an MGP auferlegt. Somit steht der Veranstalter in der Pflicht mittels Gefährdungsbeurteilung die mögliche Situation zu beurteilen, welche die mögliche Anwesenheit von MGP erforderlich macht. Des Weiteren muss die Wahrscheinlichkeit der Anwesenheit von Familien, Älteren Menschen oder vielleicht vorwiegend Kindern ermittelt werden. Bei der Recherche ist es durchaus sinnvoll, die örtlichen Sanitätsdienste zu kontaktieren und deren Erfahrungspotential zu erbitten. Bei Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Besuchern, verlangt der Gesetzgeber ohnedies die Integration von Rettungsdiensten. § 41 MVStättV Absatz 3 „Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5 000 Besuchern sind der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen“.

Erfahrene Veranstalter können, nach Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung, Programme nutzen welche frei verfügbar sind. Die in den Programmen angewandten Algorithmen bauen auf Erfahrungswerte auf. Das da wären das „ Maurer-Schema“ sowie der „Kölner Algorithmus“. Zu welchem man sich letztendlich entscheidet, oder ob man seine eigenen Wertigkeit ansetzt, bleibt dem Ersteller überlassen. Wichtig ist, die Anzahl der MGP muss mit dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung interagieren.

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